16.04.2020
Allgemeine Informationen
Liebe Kunden,
wir möchten uns zuerst für Ihre Geduld bedanken. Wir
arbeiten mit Hochdruck an Lösungen, die wir Ihnen anbieten können. Allerdings mussten
wir lange auf Informationen und Regelungen von Regierungsseite warten und waren
quasi handlungsunfähig. Langsam kommt das Ganze in geregelte Bahnen und wir
möchten Ihnen eine Zwischeninformation geben.
Die meisten unserer betroffenen Veranstaltungen konnten
verschoben werden. Nur wenige mussten komplett abgesagt werden. Eine Übersicht
finden Sie ganz unten auf der Seite.
Für alle verschobenen
Veranstaltungen behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Wir appellieren, die
Tickets für diese Veranstaltungen zu behalten und zum Ersatztermin zu kommen.
Hier gibt es auch die Initiative #BEHALTDEINTICKET.
Alle Informationen hierzu finden Sie unter: http://www.behaltdeinticket.de/
Wir bedanken uns schon jetzt bei allen Kunden, die sich für
die unkomplizierte Lösung entscheiden und so ein Überleben der Kulturbranche
unterstützen!
Für alle, die ihr Ticket trotz allem nicht behalten wollen
oder deren Veranstaltung ohne Ersatztermin abgesagt wurde, ist am 18.05.2020
das Gesetz der „Gutscheinlösung“ in Kraft getreten.
Nachfolgend finden Sie alle häufig gestellten Fragen dazu.
Worum geht es bei der
Gutscheinlösung konkret?
Das am 18.05.2020 in Kraft getretene Gesetz gilt rückwirkend
für Tickets, die vor dem 08.03.2020 für Veranstaltungen gekauft wurden, welche
aufgrund der COVID-19 Pandemie nicht planmäßig stattfinden konnten oder können.
Für diese kann der jeweilige Veranstalter, anstelle der Erstattung des
Eintrittspreises, einen Gutschein ausstellen.
Warum wurde das
Gesetz erlassen?
Die Bundesregierung hat mit diesem Gesetz zwei Ziele
verfolgt: Zum einen können somit Veranstaltungen verschoben oder neu geplant
werden, und die Vielfalt der Live-Kultur bleibt auch in Zukunft erhalten. Zum
anderen werden Kunden vor dem Totalverlust des bezahlten Eintrittspreises
geschützt, da dadurch viele Veranstalter vor der Insolvenz bewahrt werden, die
ihnen aufgrund der hohen Vorinvestitionen drohen würde.
Für welche
Veranstaltungen ist das Gesetz anwendbar?
Das Gesetz gilt für alle Veranstaltungen, die COVID-19
bedingt nicht planmäßig stattfinden konnten oder können und für die Tickets vor
dem 08.03.2020 gekauft wurden.
Ab wann kann ich mein
Ticket in einen Gutschein umtauschen?
Wir bedauern sehr, dass Sie schon so lange auf eine finale
Vorgehensweise warten mussten. Alle Beteiligten arbeiten nun mit Hochdruck an
einer schnellen technischen Lösung. Wir gehen aktuell davon aus, dass alle
Ticket-Systeme und Vorverkaufsstellen bis Mitte Juni das Gutscheinmodell
umsetzen können. Die Einlösung Ihres Gutscheins in ein neues Ticket wird ab
Ende Juni möglich sein.
Wo sehe ich, ob ein
Konzert abgesagt oder verschoben wurde?
Unten finden Sie eine Auflistung unserer Veranstaltungen mit
der Info, ob die Veranstaltung verschoben oder abgesagt wurde.
Die Veranstaltung,
für die ich Tickets habe, wurde verschoben. Welche Möglichkeiten habe ich?
Sie behalten Ihr Ticket und freuen sich auf den
Ersatztermin. Die Tickets behalten für den verschobenen Termin die Gültigkeit
und müssen nicht umgetauscht oder umgeschrieben werden. Alternativ können Sie
sich ab Anfang Juni an der Vorverkaufsstelle, wo Sie das Ticket erworben haben,
einen Gutschein für Ihr Ticket ausstellen lassen, den Sie für Veranstaltungen
des gleichen Veranstalters einlösen können.
Bekomme ich auch
einen Gutschein, wenn mein Konzert ersatzlos abgesagt werden musste?
Ja, Ihre Tickets können hier ebenfalls problemlos in einen
Gutschein umgewandelt werden. Es tut uns leid, dass es uns bei Ihrem Konzert
nicht gelungen ist, einen Nachholtermin finden zu können.
Ich habe Tickets für
eine Veranstaltung für die es noch keinen Nachholtermin gibt. Was soll ich tun?
Grundsätzlich setzen wir alles daran, schnellstmöglich für
jede Veranstaltung einen Nachholtermin zu finden. Tickets behalten dann für den
jeweiligen Ersatztermin ihre Gültigkeit. Aktuell werden viele Veranstaltungen
verlegt, zum Teil auch ein zweites Mal, da wir alle nicht wissen, wann
letztlich wieder Veranstaltungen stattfinden können. Es kann deshalb einige
Zeit dauern, bis wir Ihnen Ersatztermine mitteilen können. Verfolgen Sie unsere
sozialen Medien (Facebook, Instagram), nutzen Sie unsere Website www.allgaeu-concers.de,
so erhalten Sie immer aktuelle Informationen.
Wie kann ich mein
Ticket/meine Tickets in einen Gutschein umwandeln?
Wir arbeiten mit mehreren Ticketanbietern zusammen (CTS
Eventim, Reservix, White Label, Myticket) und stellen hier in Kürze alle
Informationen zur Verfügung. Sobald die technischen Lösungen von den jeweiligen
Anbietern entwickelt sind, werden Sie aber auch direkt vom jeweiligen Ticketanbieter
informiert.
Bitte schicken Sie keine Tickets ohne ausdrückliche
Rücksprache an unser Büro.
Ich habe mein Ticket
bei ebay, Viagogo, ticketbande, etc. gekauft. Kann ich es in einen Gutschein
umwandeln?
Darüber können wir leider keine Auskunft geben, da diese
Verkäufe nicht von uns autorisiert wurden. Wenden Sie sich bitte an den
Verkäufer.
Ist der Gutschein
übertragbar und für welche Veranstaltungen kann ich ihn einlösen?
Der Gutschein ist übertragbar. Sie können Ihren Gutschein an
der Vorverkaufsstelle, an der Sie ihn erhalten haben, für jede Veranstaltung
desselben Veranstalters (dieser befindet sich auf dem Ticket aufgedruckt),
einlösen.
Welche Veranstaltungen von uns als Veranstalter durchgeführt werden und für
einen Gutschein frei geschaltet sind, erfahren Sie demnächst an Ihrer
Vorverkaufsstelle.
Wie lange kann ich
grundsätzlich Gutscheine einlösen und was passiert danach?
Ein Gutschein von Allgäu Concerts kann bis mindestens
30.6.2022 für eine unserer Veranstaltungen eingelöst werden. Eine Auszahlung
des Gutscheins ist ab 01.01.2022 möglich.
Über welchen Betrag
wird der Gutschein ausgestellt?
Der Wert des Gutscheins umfasst den regulären, auf dem
Ticket aufgedruckten Eintrittspreis, inkl. der Vorverkaufsgebühr.
Bekomme ich einen
Gutschein pro Bestellung oder jeder einzelne Ticket?
Ob Sie einen Gutschein je Ticket oder je Bestellung
erhalten, hängt von dem Ticketsystem ab, bei dem Sie Ihr Ticket erworben haben.
Bitte wenden Sie sich für entsprechende Informationen direkt an das jeweilige Ticketsystem.
Was mache ich, wenn
mich die Veranstaltungen, die aktuell angeboten werden nicht interessieren?
Bei uns – Allgäu Concerts - ist Ihr Gutschein bis
30.6.2022 für unsere Veranstaltungen einlösbar. Haben Sie etwas Geduld – Sie
werden bestimmt noch fündig. Sollten Sie tatsächlich keine attraktive
Veranstaltung finden, können Sie sich den Gutschein ab dem 01.01.2022 auszahlen
lassen.
Was passiert, wenn
mein neues Ticket günstiger ist das ursprüngliche? Was passiert mit der
Differenz?
Differenzbeträge verbleiben vorerst auf dem Gutschein und
können für weitere Buchungen genutzt werden. Restbeträge können ab 01.01.2022
ausbezahlt werden.
Wie funktioniert das,
wenn der Gutscheinwert niedriger ist, als mein neues Ticket?
Wenn der Auftragswert den Gutscheinwert übersteigt, sind Teilbezahlungen (Gutschein + Zuzahlung) möglich.
Hier finden Sie auch alle Regelungen des Bundesministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz mit Fragen und Antworten zur
Gutscheinlösung bei Veranstaltungsverträgen:
Aufgrund des Verbots von Großveranstaltungen bis 31.08.2020 werden folgende Veranstaltungen verschoben bzw. abgesagt. Falls Ihre Veranstaltung noch nicht dabei ist, bitten wir noch um ein wenig Geduld. Wir arbeiten mit Hochtouren daran für jede Veranstaltung eine Lösung zu finden.
Folgende Termine sind bereits verschoben/abgesagt:
Sinatra & Friends – 29.03.2020 – CCU Ulm / ABGESAGT
Forever Amy – 25.04.2020 - Festspielhaus Neuschwanstein / ABGESAGT, kein Ersatztermin
Anastacia - 17.05.2020 - Congress Centrum Ulm / VERSCHOBEN / Neuer Termin wird in Kürze bekannt gegeben
Haindling - 10.11.2020 - Festspielhaus Neuschwanstein / VERSCHOBEN auf 21.07.2021
Italienische Nacht - 28.05.2020 - Schlossplatz Meersburg Open Airs 2020 / ABGESAGT
Classic Rock Night - 29.05.2020 - Schlossplatz Meersburg Open Airs 2020 / ABGESAGT
Max Giesinger - 21.05.2021 - Schlossplatz Meersburg Open Airs 2020 / VERSCHOBEN Neuer Termin: 19.08.2021
UFO - 25.06.2020 - Kaminwerk Memmingen / VERSCHOBEN auf 05.07.2020
Roland Kaiser - 09.07.2020 - Barockgarten Festspielhaus Neuschwanstein / VERSCHOBEN auf 24.07.2021
Bryan Ferry - 30.07.2020 - Schloss Salem / ABGESAGT
Xavier Naidoo - 22.07.2020 - Schloss Salem / VERSCHOBEN auf 24.07.2021
Xavier Naidoo - 24.07.2020 - Barockgarten Festspielhaus Neuschwanstein / VERSCHOBEN auf 30.07.2021
Sarah Connor - 07.08.2020 - Barockgarten Festspielhaus Neuschwanstein / VERSCHOBEN auf 22.07.2021
NENA - 10.03.2021 - bigBOX Kempten / VERSCHOBEN auf 17.04.2022
NENA - 17.03.2021 - ratiopharm arena Neu-Ulm / VERSCHOBEN auf 10.03.2022
Sinatra & Friends – 30.03.2021 – Stadthalle Singen / VERSCHOBEN auf 27.09.2021
Axel Rudi Pell - 16.04.2021 - Stadthalle Singen / VERSCHOBEN auf 23.04.2022
Max Giesinger - 23.04.2021 - ratiopharm arena Neu-Ulm / VERSCHOBEN auf 06.04.2022
Suzi Quatro - 30.04.2021 - Congress Centrum Ulm / VERSCHOBEN auf 03.06.2022
Die Addams Family - 01.05.2021 - bigBOX Kempten / VERSCHOBEN auf 20.10.2022
Gianna Nannini - 04.05.2021 - bigBOX Kempten / VERSCHOBEN auf 05.06.2022
Pietro Lombardi - 30.05.2021 - bigBOX Kempten / VERSCHOBEN auf 18.12.2021
Wincent Weiss - 18.06.2021 - Wiley Sportpark Neu-Ulm / VERSCHOBEN auf 19.06.2022, Neue Location!
Mark Forster - 27.06.2021 - Wiley Sportpark Neu-Ulm / VERSCHOBEN auf 25.06.2022, Neue Location!
The Beach Boys - 25.06.2021 - Wiley Sportpark Neu-Ulm / VERSCHOBEN: Termin wird in Kürze bekannt gegeben!
STING - 26.06.2021 - Wiley Sportpark Neu-Ulm / VERSCHOBEN: Termin wird in Kürze bekannt gegeben!
Wincent Weiss - 28.07.2021 - Barockgarten Festspielhaus Neuschwanstein / VERSCHOBEN auf 31.07.2022
Supertramps Roger Hodgson - 06.08.2021 - Schloss Salem / ABGESAGT
Die Fantastischen Vier - 07.08.2021 - Allgäu Concert Arena Buchenberg / VERSCHOBEN auf 13.08.2022
Mark Forster - 08.08.2021 - Allgäu Concert Arena Buchenberg / VERSCHOBEN auf 14.08.2022